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Gesundheit und Pflege

Datensicherung für Tierarztpraxen: Patientenakten, Nachweise und Bildgebung

Mindtime sichert die Bildgebungs-PCs, Laufwerke, Mail und Laptops Ihrer Praxis in eigenen Tier-III-Rechenzentren in Deutschland und den Niederlanden. Die Backups sind unveränderlich, dazu kommt eine Air-Gap-Kopie.

Auf Deutsch, Niederländisch oder Englisch.

Flur in einer Gesundheitseinrichtung
  • DE · NLGespeichert ausschließlich in eigenen Tier-III-Rechenzentren in Deutschland und den Niederlanden
  • UnveränderlichObject-Lock-Speicher plus eine Air-Gap-Kopie; wir prüfen jeden Backup-Job
  • ISO 27001 · NEN 7510Zertifiziert nach ISO 27001 und NEN 7510, der niederländischen Norm für Informationssicherheit im Gesundheitswesen; ein AVV zu jedem Vertrag
  • DE · NL · ENSupport von Menschen, kein Callcenter im Ausland, keine Chatbots

Die kurze Antwort

Ein Backup für Tierarztpraxen sichert, was die Praxissoftware nicht hält: Röntgenbilder, Berichte, Mail und Laptops. Nachweise über Erwerb, Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln müssen laut EU-Verordnung 2019/6 fünf Jahre für Kontrollen bereitstehen. Mindtime speichert unveränderliche Kopien in eigenen Rechenzentren in Deutschland und den Niederlanden.

Was auf dem Spiel steht

Diese Daten darf eine Tierarztpraxis nicht verlieren

  • Patientenakten und Halterdaten

    Befunde, Impfungen, Behandlungsverlauf, Name und Anschrift der Halter: Wenn derselbe Hund nach zwei Jahren wieder lahmt, öffnen Sie diese Akte. Die Halterdaten sind personenbezogene Daten, deren Verlust eine Meldung nach Art. 33 DSGVO auslösen kann.

  • Nachweise über Tierarzneimittel

    Erwerb, Abgabe und Anwendung verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel müssen Sie belegen können, mit Lieferscheinen, Rechnungen und Einträgen im Praxistagebuch oder in der Patientenakte (§ 15 TÄHAV). Die Behörde kann die Unterlagen verlangen.

  • Röntgenbilder, Ultraschall und Bestandsberichte

    Bildgebung und Laborberichte liegen oft auf dem Arbeitsplatz-PC oder einer NAS statt in der Praxissoftware. Dasselbe gilt für Berichte aus Stallbesuchen, die Tierärzte unterwegs auf dem Laptop schreiben.

Regeln und Pflichten

Was TÄHAV, EU-Tierarzneimittelrecht und Berufsrecht von Tierarztpraxen verlangen

Zusammengefasst aus den Quellen am Ende dieser Seite. Das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

  1. Nachweise über Erwerb, Abgabe und Anwendung

    § 15 TÄHAV verlangt, den Erwerb und die Abgabe verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel nach Art. 103 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2019/6 zu belegen. Als Nachweis des Erwerbs gilt eine geordnete Sammlung von Lieferscheinen, Rechnungen oder Begleitpapieren. Abgabe und Anwendung weisen Einträge im Praxistagebuch oder in der Patientenakte nach. [1]

  2. Fünf Jahre bereithalten

    Die Aufzeichnungen nach Art. 103 Abs. 3 und die Ergebnisse der jährlichen Bestandsprüfung sind laut Art. 103 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2019/6 fünf Jahre für Kontrollen der Behörden bereitzuhalten. § 16 Abs. 2 TÄHAV verweist für die Löschung der Daten auf diese Frist. [4]

  3. Elektronisch führen, lesbar und unveränderlich

    Nach § 16 TÄHAV führen Sie Verschreibungen und Nachweise übersichtlich, allgemein verständlich und zeitlich geordnet. Elektronische Dokumente sind erlaubt, wenn die Daten während der Aufbewahrung jederzeit lesbar und nicht veränderbar sind. Auf Verlangen zeigen Sie sie der zuständigen Behörde. [2]

  4. Verschreibung an den Tierhalter weitergeben

    § 17 TÄHAV verpflichtet Tierärzte, dem Tierhalter die Verschreibung unverzüglich zu übergeben oder elektronisch zu übermitteln. Bei elektronischer Übermittlung muss der Halter die Echtheit der Daten prüfen können; auch die Praxis stellt die Echtheit sicher. [3]

  5. Aufzeichnungen und Verschwiegenheit nach Berufsordnung

    Die Berufsordnung der Tierärztekammer Bremen verpflichtet Tierärzte, über Feststellungen und Maßnahmen Aufzeichnungen zu fertigen und fünf Jahre aufzubewahren, soweit keine andere Frist gilt. Sie verlangt Verschwiegenheit und die Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Jede Landestierärztekammer hat eine eigene Berufsordnung; prüfen Sie die Ihrer Kammer. [5]

  6. Tierärzte als Berufsgeheimnisträger

    § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB nennt Tierärzte. IT-Dienstleister dürfen Geheimnisse erhalten, soweit es für ihre Tätigkeit erforderlich ist (Abs. 3). Sie müssen sie zur Verschwiegenheit verpflichten lassen (Abs. 4). [6]

Wenn etwas schiefgeht

Ransomware in einer gemischten Praxis

Beispiel: In einer gemischten Praxis mit Kleintierklinik und Nutztierteam sind am Montagmorgen das Laufwerk und der Röntgen-PC verschlüsselt. Die Praxissoftware läuft in der Cloud weiter, aber Bilder, Stallberichte und exportierte Arzneimittel-Nachweise sind gesperrt. Die Mindtime-Backups sind unveränderlich und lagen außerhalb der Reichweite der Schadsoftware. Nach einem Malware-Scan stellt die Praxis die Dateien auf einem bereinigten Arbeitsplatz wieder her und prüft anschließend die Meldung nach Art. 33 DSGVO mit vollständigen Unterlagen.

So schützt Mindtime Ihre Daten

Backup für Tierarztpraxen, Workload für Workload

Ihre Software und was wir darum herum sichern

easyVET (VetZ)Cloudbasierte Praxisverwaltung für Tierarztpraxen. Der Anbieter betreibt die Plattform. Prüfen Sie Export und Aufbewahrung beim Hersteller; Mindtime sichert Mail, Dateien und Geräte um die Software herum.
vetpraxis.deWebbasiertes Praxismanagement. Fragen Sie den Anbieter, wo Ihre Daten liegen; Mindtime schützt die lokalen Dateien, Mail und Laptops Ihrer Praxis.
Röntgen- und Ultraschall-ArbeitsplätzeDie Bildsoftware legt Aufnahmen meist auf dem Arbeitsplatz-PC oder einer NAS ab. Mindtime sichert Windows-Rechner sowie Synology- und QNAP-Speicher.
Microsoft 365 oder Google WorkspaceMail mit Tierhaltern, Überweisungskliniken und Laboren sowie Ordner mit Protokollen. Mindtime sichert beide Suiten in eigene Rechenzentren in Deutschland und den Niederlanden.
Laptops für Hof- und HausbesucheBerichte und Notizen unterwegs. Mindtime sichert Windows-, macOS- und Linux-Laptops sowie Mobilgeräte.

Vor dem Wechsel

Was Tierarztpraxen uns zuerst fragen

  • Unsere Praxissoftware läuft in der Cloud. Was bleibt zu sichern?

    Bilder auf dem Röntgen-PC, Dateien auf dem Laufwerk, Mail und Laptops liegen außerhalb der Praxissoftware. Mindtime sichert genau diese Daten in eigenen Rechenzentren in Deutschland und den Niederlanden.

  • Tierdaten sind doch weniger sensibel als Patientendaten von Menschen.

    Die Akten enthalten Namen, Anschriften und Zahlungsverlauf der Halter. Das sind personenbezogene Daten. Fehlen Nachweise über Tierarzneimittel, fehlt Ihnen außerdem Material, das die Behörde fünf Jahre lang sehen darf. Mindtime ist ISO-27001-zertifiziert, zu jedem Vertrag gehört ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

  • Lohnt sich das für eine kleine Praxis?

    Das klären wir in der kostenlosen 15-minütigen Demo an Ihrer Praxis. Nutzen Sie Microsoft 365 oder Google Workspace, testen Sie das Backup 7 Tage kostenlos, bevor Sie entscheiden.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Backup für Tierarztpraxen

Wie lange muss eine Tierarztpraxis Unterlagen aufbewahren?

Nachweise zu Erwerb und Abgabe von Tierarzneimitteln nach Art. 103 der Verordnung (EU) 2019/6 halten Sie fünf Jahre für Kontrollen bereit. Die Berufsordnung der Tierärztekammer Bremen nennt fünf Jahre für Aufzeichnungen, soweit keine andere Frist gilt. Ihre Landeskammer kann abweichen; steuerliche Fristen nach § 147 AO kommen hinzu.

Darf ich die Nachweise elektronisch führen?

Ja. § 16 TÄHAV erlaubt elektronische Dokumente, wenn die Daten während der Aufbewahrung jederzeit lesbar und nicht veränderbar sind. Unveränderliche Backups mit geprüften Backup-Jobs passen dazu, ersetzen aber nicht die Software, die die Nachweise führt.

Gilt die NIS2-Richtlinie für Tierarztpraxen?

Voraussichtlich nicht. Anlage 1 und Anlage 2 BSIG nennen Tierärzte nicht; Anlage 1 Nr. 4.1.1 betrifft Gesundheitsdienstleistungen im Sinne der Richtlinie 2011/24/EU. Maßgeblich ist die Betroffenheitsprüfung des BSI. Die DSGVO-Pflicht, Halterdaten zu schützen, gilt unabhängig davon.

Wohin gehen meine Backups?

In eigene Tier-III-Rechenzentren von Mindtime in Deutschland und den Niederlanden, bei der Übertragung mit AES-256 verschlüsselt. Die Kopien sind per Object Lock unveränderlich, dazu kommt eine Air-Gap-Kopie nach der 3-2-1-1-0-Regel. Administrative Aktionen verlangen MFA (Multi-Faktor-Authentifizierung).

Mit Ihren eigenen Daten

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Wir zeigen Ihnen ein Backup und eine Wiederherstellung und beantworten Ihre Fragen auf Deutsch, Niederländisch oder Englisch. Kein Callcenter im Ausland, keine Chatbots.